Der Weg zum Ausweis


 

Absolvieren des Nothelferkurses (Gültigkeit 6 Jahre).

 

 Lernfahrgesuch: Gesuchsformular downloaden und ausfüllen

 

 Sehtest: Mit dem Gesuchsformular zum Optiker und den Sehtest machen (Gültigkeit 2 Jahre).

 

 

Prüfung der Dokumente: Mit dem ausgefüllten Formular und dem Nothelferausweis im Original auf die Gemeinde (Einwohnerkontrolle) oder Strassenverkehrsamt gehen und Personalien bestätigen lassen. Wenn im Kanton Zürich bereits ein Führerausweis registriert ist, kann das Formular per Post gesendet werden.

 

 

Theorieprüfung: Nach Prüfung der Unterlagen bekommt man vom Strassenverkehrsamt innert 10 Tagen das Anmeldeformular zur theoretischen Führerprüfung. Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des 18. Geburtstags absolviert werden.

 

 Verkehrskundeunterricht: Vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung für die Kategorien A1, A, oder B ist nachzuweisen, dass ein Verkehrskundekurs (8 Stunden) besucht worden ist (Gültigkeit 2 Jahre). Ein gültiger Lernfahrausweis ist für die Anmeldung erforderlich.